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Bekenntnis des Glaubens

 

Ein „Bekenntnis“ meint, etwas öffentlich sagen und aussprechen. Bezogen auf den Glauben heißt das, vor Gott und den Menschen öffentlich und verbindlich zu sagen, woran man glaubt. Christen beziehen sich dabei auf die Kernaussagen der Bibel. Das kürzeste christliche Bekenntnis ist die Nennung „Jesus Christus“, womit gesagt wird, dass der historische Jesus von Nazareth der Christus ist - der von Gott gesandte Retter und Erlöser. Das ist das Bekenntnis der Jünger und Apostel.

In Zusammenhang mit der Glaubensunterweisung und der Taufe entstand schon in den frühen  christlichen Gemeinden das Bedürfnis, mit wenigen Merksätzen den christlichen Glauben zu bekennen. So erwuchs aus dem Taufbekenntnis der Gemeinde von Rom das allgemein gebräuchliche und anerkannte Apostolische Glaubensbekenntnis (Apostolikum).

Schließlich wurden in der Kirche die Fragen aufgeworfen,

• wie es sich mit der Göttlichkeit Jesu Christi verhalte und in welchem Verhältnis sie zu Gott dem Vater stehe und
• wie sich die Göttlichkeit Jesu Christi und die des Heiligen Geistes damit in Übereinstimmung bringen lasse, dass doch nur e i n  Gott ist.

Die theologischen Auseinandersetzungen über diese Fragen der Christologie und Trinität wurden über das 3. und 4. Jahrhundert geführt und schließlich mit dem Nizänisch-Konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnis (Nizänum) und dem Athanasianischen Glaubensbekenntnis (Athanasianum) beantwortet. Es wird bekannt, dass Jesus Christus wahrer Gott und zugleich wahrer Mensch ist und „So ist der Vater Gott, der Sohn Gott, der Heilige Geist Gott und dennoch sind es nicht drei Götter, sondern es ist nur ein Gott.“

Diese Glaubensbekenntnisse formulieren die aus der Bibel erhobenen christlichen Glaubenssätze, die sich allerdings der weltlich-menschlichen Logik ein Stück weit verschließen. Sie binden sich eng an das offenbarte Wort Gottes und wehren theologische Einseitigkeiten und nichtbiblische Spekulationen und Irrlehren ab. In diesen altkirchlichen Glaubensbekenntnissen ist die weltweite (ökumenische) Christenheit vereint.

Die reformatorisch-lutherischen Glaubensüberzeugungen sind in den Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, dem Konkordienbuch von 1580, zusammengefasst. Die erste und grundlegende Bekenntnisschrift ist das Augsburger Bekenntnis (Confessio Augustana) von 1530. Zur Unterrichtung des christlichen Glaubens nach reformatorischer Erkenntnis verfasste Dr. Martin Luther 1529 für die Pfarrer den „Großen Katechismus“ und für das Volk den „Kleinen Katechismus“. Der Kleinen Katechismus beinhaltet die 10 Gebote, das Apostolische Glaubensbekenntnis und das Vaterunser mit Erklärungen sowie Bibelstellen für die Taufe, die Beichte und das Abendmahl mit Erklärungen. Zur Vorbereitung eines für 1537 in Mantua geplanten   Konzils formulierte Dr. Martin Luther die „Schmalkaldischen Artikel“. Darin hatte er die reformatorisch unabdingbaren Forderungen aufgeführt. Das Konzil wurde verschoben und wurde nach Luthers Tod im Jahre 1547 nach Trient einberufen. Die evangelische Seite wurde nicht geladen und durch Verdammung der reformatorischen Glaubenssätze und deren Anhänger wurde die Kirchenspaltung endgültig vollzogen.     

 

Verfasser: Detlef Löhde

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